1. Pfarrstelle wird vakant
Eine Pfarrstelle wird vakant. Das kann durch einen Stellenwechsel, wenn sich die Person zur Ruhe setzt, durch Beendigung des Dienstverhältnisses oder Beurlaubung passieren.
Nachdem die Vakanz feststeht, leitet das Referat 3.1 - das Referat für Planung, Einsatz und Verwaltung Pfarrdienst - die Wiederbesetzung in die Wege. Das passiert unter Berücksichtigung der Vorgaben des aktuellen PfarrPlans.
Der Oberkirchenrat überprüft anschließend die Angaben zur Dienstwohnung im amtlichen Ausschreibungstext.
Die Ausschreibung der Pfarrstelle erfolgt abschließend digital.
