2. Anforderung des Kämmererberichts durch Oberkirchenrat
Referat 8.1 - zuständig für Bau- und Gemeindeaufsicht sowie Beratung der Kirchengemeinden - fordert beim zuständigen Dekanatamt den "Bericht über den Zustand der Dienstwohnung" an. Dafür wird nach der Räumung der Dienstwohnung der sogenannte "Kämmererdurchgang" durchgeführt (siehe Nr. 4 Pfarrhausrichtlinien 2024). Als Ergebnis des Ortstermins erstellt der Kämmerer bzw. die Kämmerin diesen Bericht.