3. Durchgang Pfarrhaus
Im Rahmen der Beendigung eines Dienstauftrags auf der Pfarrstelle sind folgende Übergaben durchzuführen:
- zeitnahe Wohnungs- und Gartenübergabe
- Zählerstände ablesen, Schlüsselübergabe, etc.
- Falls nach der Übergabe irgendwelche Schäden entstehen, liegen diese dann zunächst in der Verantwortung der Kirchengemeinde.
Die Kirchengemeinde erstellt das Wohnungsübergabeprotokoll.
- Amtsübergabe
- Kämmererdurchgang
Kämmererdurchgang
Durchführung des Durchgangs durch den Kämmerer gem. Nr. 4 Pfarrhausrichtlinien nach der Räumung der Wohnung zur Feststellung des Zustands der Pfarranwesens (ggf. ein-schließlich des Gartens).
Beim Kämmererdurchgang nehmen teil:
- Kämmerer / Kämmerin,
- der oder die abziehende Stelleninhaber/in,
- Vertreter der Kirchengemeinde,
- eventuell auch Vertreter der Ev. Regionalverwaltung.
- Im Bedarfsfall nehmen auch Vertreter des Oberkirchenrats teil
(Beratung im Blick auf die Anwendung der Pfarrhausrichtlinien, der OIKOS-Strategie und bezüglich der Förderung durch den Ausgleichsstock
Der Kämmererbericht ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen und dem Oberkirchenrat auf dem Dienstweg (CC: Dekanatamt und Ev. Regionalverwaltung) vorzulegen.
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