Im Rahmen der Beendigung eines Dienstauftrags auf der Pfarrstelle sind folgende Übergaben durchzuführen:

Kämmererdurchgang

Durchführung des Durchgangs durch den Kämmerer gem. Nr. 4 Pfarrhausrichtlinien nach der Räumung der Wohnung zur Feststellung des Zustands der Pfarranwesens (ggf. ein-schließlich des Gartens).

Beim Kämmererdurchgang nehmen teil:

  • Kämmerer / Kämmerin, 
  • der oder die abziehende Stelleninhaber/in,
  • Vertreter der Kirchengemeinde,
  • eventuell auch Vertreter der Ev. Regionalverwaltung.
  • Im Bedarfsfall nehmen auch Vertreter des Oberkirchenrats teil
    (Beratung im Blick auf die Anwendung der Pfarrhausrichtlinien, der OIKOS-Strategie und bezüglich der Förderung durch den Ausgleichsstock 

Der Kämmererbericht ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen und dem Oberkirchenrat auf dem Dienstweg (CC: Dekanatamt und Ev. Regionalverwaltung) vorzulegen.

Pfarrhausrichtlinien auf Kirchenrecht ELKWUE aufrufen

 


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