5. Prüfung & Rückgabe des Kämmererbericht
Der beim Oberkirchenrat eingegangene Kämmererbericht wird zunächst der Bauberatung von Referat 8.2 zur Stellungnahme und Prüfung vorgelegt. Dabei werden baufachliche Belange und die Übereinstimmung mit den Pfarrhausrichtlinien überprüft.
Zu den Pfarrhausrichtlinien existieren weiterführende Erläuterungen.
Im Bedarfsfall erstellt die Bauberatung eine Kosteneinschätzung für die geplanten Baumaßnahmen.
Die Stellungnahme wird zusammen mit der Kostenschätzung durch Referat 8.1 an die Kirchengemeinde mit den notwendigen Hinweisen zum weiteren Vorgehen gesandt:
- Vorbereitung der Finanzierung
- Weitere Abwicklung des Vorhabens
- Förderung der Maßnahme durch den Ausgleichstock
- Geltendmachung von Forderungen gegenüber den abziehenden Dienstwohnungsberechtigten
