6. Klärung der Finanzierung
Voraussetzung für eine Förderung der Baumaßnahme durch den Kirchenbezirk und den Ausgleichsstock (Pfarrhausverfügungsfonds):
- Zuordnung der OIKOS-Ampelfarbe grün oder blau durch den Kirchenbezirksausschuss.
- grün: Gebäude ist zur langfristigen Nutzung vorgesehen. Erforderliche Maßnahmen zur Instandsetzung, Modernisierung und energetischen Verbesserung (AKSB) können in Absprache mit dem Oberkirchenrat durchgeführt werden, eine Förderung ist möglich.
- blau: Gebäude ist übergangsweise zur Nutzung vorgesehen. Notwendige und für den Einzug unerlässliche Maßnahmen können in Absprache mit dem Oberkirchenrat durchgeführt werden, eine Förderung mit reduziertem Fördersatz ist möglich.
Weitere Informationen zur OIKOS-Strategie:
Vorbereitung der Finanzierung:
Die Kirchengemeinde erstellt selbst oder unter Mithilfe der Ev. Regionalverwaltung einen Finanzierungsplan. Die Ev. Regionalverwaltung merkt das Vorhaben zur Aufnahme in die Bauübersicht des Kirchenbezirks vor.
Für die Kirchengemeinden gibt es insbesondere folgende Finanzierungsquellen:
Wenn Fördermittel aus dem Ausgleichstock erwartet werden, wird eine frühzeitige Abstimmung mit dem Oberkirchenrat empfohlen, der Hinweise zur Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen gibt.
Arbeitshilfen zu Bauangelegenheiten am Pfarrhaus finden sich auch auf der Website der Vereinigung der Verwaltungsmitarbeitenden:
Arbeitshilfen | Vereinigung der Verwaltungsmitarbeitenden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg e.V.
Der Finanzierungsplan muss durch den KGR beschlossen werden.
Beispiele für kleinere Baumaßnahmen Beispiele für größere Baumaßnahmen