Die Kirchengemeinde erstellt selbst oder unter Mithilfe der Ev. Regionalverwaltung einen Finanzierungsplan. Die Ev. Regionalverwaltung merkt das Vorhaben zur Aufnahme in die Bauübersicht des Kirchenbezirks vor.

Für die Kirchengemeinden gibt es inbesondere folgende Finanzierungsquellen:


Wenn Fördermittel aus dem Ausgleichstock erwartet werden, wird eine frühzeitige Abstimmung mit dem Oberkirchenrat empfohlen, der Hinweise zur Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen gibt.

Arbeitshilfen zu Bauangelegenheiten am Pfarrhaus finden sich auch auf der Website der Vereinigung der Verwaltungsmitarbeitenden:
Arbeitshilfen | Vereinigung der Verwaltungsmitarbeitenden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg e.V.

Der Finanzierungsplan muss durch den KGR beschlossen werden.

 

Beispiele für kleinere Baumaßnahmen Beispiele für größere Baumaßnahmen


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