🟣 8. Beauftragung Architekt/in
Bei großen Baumaßnahmen
Für umfangreiche Bauvorhaben empfiehlt sich die Beauftragung eines Architekten. Das Referat 8.1 schließt im Auftrag der Kirchengemeinde eine Honorarvereinbarung ab.
Voraussetzungen für die Beauftragung:
- Das Vorhaben ist in die Bauübersicht des Bezirks aufgenommen.
- Jeweils 50 % der Eigenmittel und Bezirksmittel sind vorhanden.
Ablauf der Beauftragung:
- Die Kirchengemeinde wählt ein Architekturbüro aus. Bei Bedarf berät der Oberkirchenrat.
- Referat 8.1 fordert einen Honorarvorschlag an und verhandelt, um eine möglichst günstige Vereinbarung zu erzielen.
- Abschluss einer schriftlichen Honorarvereinbarung.
- Beauftragung des Architekten durch Referat 8.1 bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung).
Finanzierung: Das Honorar wird zunächst aus Ausgleichstockmitteln übernommen – als Vorschuss auf den späteren Zuschuss. In Einzelfällen kann eine Rückzahlung erforderlich sein, etwa bei geänderter Förderung oder Überzahlungen.
Wichtige Hinweise:
- Die Architektenbeauftragung ist eine Serviceleistung des Oberkirchenrats und erfolgt auf Wunsch, nicht verpflichtend.
- Die Auswahl des Architekturbüros liegt bei der Kirchengemeinde.