Bei großen Baumaßnahmen

Für umfangreiche Bauvorhaben empfiehlt sich die Beauftragung eines Architekten. Das Referat 8.1 schließt im Auftrag der Kirchengemeinde eine Honorarvereinbarung ab. 

Voraussetzungen für die Beauftragung:

  • Das Vorhaben ist in die Bauübersicht des Bezirks aufgenommen.
  • Jeweils 50 % der Eigenmittel und Bezirksmittel sind vorhanden.

Ablauf der Beauftragung:

  1. Die Kirchengemeinde wählt ein Architekturbüro aus. Bei Bedarf berät der Oberkirchenrat.
  2. Referat 8.1 fordert einen Honorarvorschlag an und verhandelt, um eine möglichst günstige Vereinbarung zu erzielen.
  3. Abschluss einer schriftlichen Honorarvereinbarung.
  4. Beauftragung des Architekten durch Referat 8.1 bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung).

Finanzierung: Das Honorar wird zunächst aus Ausgleichstockmitteln übernommen – als Vorschuss auf den späteren Zuschuss. In Einzelfällen kann eine Rückzahlung erforderlich sein, etwa bei geänderter Förderung oder Überzahlungen.

Wichtige Hinweise:

  • Die Architektenbeauftragung ist eine Serviceleistung des Oberkirchenrats und erfolgt auf Wunsch, nicht verpflichtend.
  • Die Auswahl des Architekturbüros liegt bei der Kirchengemeinde.

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