Evangelische Landeskirche in Württemberg

Der Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg führt die landeskirchliche Verwaltung. Die Kirchenverfassung bestimmt ihn als ein Kollegium, dem der Landesbischof vorsteht. Der von der Landessynode beschlossene Haushaltsplan wird von ihm ausgeführt. Er kann Verordnungen erlassen und Ausführungsbestimmungen zu kirchlichem Recht beschließen.

Vom Oberkirchenrat wird von den Kirchengemeinden, -bezirken und kirchlichen Einrichtungen theologische und rechtliche Beratung erwartet. Die Dienstaufsicht über die Verwaltung der Bezirke und Gemeinden sowie über landeskirchliche Werke und Einrichtungen liegt beim Oberkirchenrat ebenso wie die über die Mitarbeitenden der Landeskirche.