Gelten die Anforderungen für Neubauten (Nr. 2 Pfarrhausrichtlinien) auch für Instandsetzungen und Umbauten?
Nein, die Nummer 2 der Richtlinien, die das Neubauprogramm beschreibt, gilt grundsätzlich nicht für den Umbau und die Instandsetzung hinsichtlich Ausstattung, Größe und Lage der vorhandenen Räume bzw. des Gebäudes. Bei Instandsetzungen ist es nicht erforderlich, das Neubauprogramm voll zu verwirklichen.