Welcher Standard ist bei einer Instandsetzung oder einem Umbau zulässig?

Der Neubaustandard der Pfarrhausrichtlinien kann übernommen werden, sofern der Bedarf vom Träger der Wohnlast (z.B. Kirchengemeinde, Kirchenbezirk, etc.) bestätigt wird, die Maßnahme bautechnisch sinnvoll und der bauliche sowie finanzielle Aufwand verhältnismäßig ist.

» Häufig gestellte Fragen