Wer legt den Umfang von Baumaßnahmen fest?

Der Kirchengemeinderat legt den Umfang der Baumaßnahmen fest. Er berücksichtigt dabei Instandsetzungs- und Verbesserungsvorschläge aus dem Kämmererbericht, gegebenenfalls dem Bericht oder der Stellungnahme der Bauberatung des Oberkirchenrats. Bei Pfarrhäusern unter staatlicher Baulast ist das Bauschauprotokoll der staatlichen Hochbauverwaltung zu berücksichtigen.

» Häufig gestellte Fragen