Wann dürfen vorhandene Heizungsanlagen erneuert werden?

Vorhandene, funktionierende Heizanlagen dürfen nur dann erneuert oder durch andere Systeme ersetzt werden, wenn sie mindestens 20 Jahre alt sind oder ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe können sein:

  • Das Angebot einer Fernwärmeversorgung.
  • Größere bauliche Veränderungen im Rahmen einer energetischen Sanierung.
  • Ein größerer Defekt des Wärmeerzeugers.
  • Probleme mit dem Brennstofflager (z.B. Abgängigkeit des Öltanks).

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