Wer trägt die Kosten für Maler- und Tapezierarbeiten beim Bezug der Pfarrwohnung?
Beim Bezug der Pfarrwohnung werden die zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Maler- und Tapezierarbeiten (Schönheitsreparaturen) auf Kosten des Wohnlastpflichtigen ausgeführt.