Wer trägt die Kosten für Schönheitsreparaturen während der Bewohndauer?
Im Wohnbereich tragen die Dienstwohnungsberechtigten die Kosten für eventuelle Schönheitsreparaturen. Diese können in Eigenleistung fachgerecht erbracht werden.
Im Amtsbereich (Amtszimmer, Registratur, Sekretariat und Erschließungsbereich) ist der Wohnlastpflichtige für die Durchführung von Schönheitsreparaturen während der Bewohndauer zuständig.