Wer trägt die Kosten für Schönheitsreparaturen während der Bewohndauer?

  • Im Wohnbereich tragen die Dienstwohnungsberechtigten die Kosten für eventuelle Schönheitsreparaturen. Diese können in Eigenleistung fachgerecht erbracht werden.

  • Im Amtsbereich (Amtszimmer, Registratur, Sekretariat und Erschließungsbereich) ist der Wohnlastpflichtige für die Durchführung von Schönheitsreparaturen während der Bewohndauer zuständig.

» Häufig gestellte Fragen