Welche Bodenbeläge dürfen bei Ersatz abgängiger Beläge eingebaut werden?
Abgängige Bodenbeläge sind entsprechend den Standards für Neubauten (Nummer 2.5 Pfarrhausrichtlinien) zu ersetzen. Für die übrigen Wohnräume und für die Amtsräume ist eine strapazierfähige, pflegeleichte Qualität in neutralen Mustern und Farbtönen zu wählen.