Was geschieht mit vorhandenen Textilbodenbelägen bei einem Stellenwechsel?
Vorhandene, vom Dienstwohnungsberechtigten eingebrachte Textilbodenbeläge müssen im Falle des Stellenwechsels auf Kosten des Veranlassers entfernt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Nachfolger die Übernahme schriftlich vereinbaren und eine Weiterverwendung wirtschaftlich geboten erscheint.