Was sind Kleinreparaturen im Sinne der Richtlinien und wer trägt die Kosten?

Kleinreparaturen sind Maßnahmen, die durch Benutzung und Betrieb der Dienstwohnung entstehen, nicht Dach und Fach betreffen und Kosten bis zu 500 € im Einzelfall verursachen.

An diesen müssen sich die Dienstwohnungsberechtigten beteiligen:

  • Mit einem Betrag von bis zu 100 € im Einzelfall.
  • Die Gesamtbeteiligung pro Kalenderjahr ist auf bis zu 950 € begrenzt.
  • Diese Regelung gilt nicht, wenn das Bauteil altersbedingt abgängig ist.

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