Welche spezifischen Wartungs- und Reparaturleistungen müssen die Dienstwohnungsberechtigten voll übernehmen (unabhängig von der Kostenobergrenze)?

Die Dienstwohnungsberechtigten müssen die Kosten für spezifische Leistungen und Maßnahmen voll ersetzen (mit Ausnahme des Amtsbereichs), darunter:

  1. Verhinderung von Frostschäden.

  2. Reinigung der Geruchsverschlüsse (Abflüsse).

  3. Regelmäßige Entkalkung von Elektroboilern und Warmwasserspeichern.

  4. Erneuerung der Dichtungen an Wasserhähnen.

  5. Beseitigung von Verstopfungen in Entwässerungsleitungen innerhalb des Hauses (außer Hauptfallstränge).

  6. Regelmäßige Prüfung, Wartung und Reinigung der Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen.

  7. Ersatz der Leuchtmittel in den zur festen Ausstattung zählenden Beleuchtungskörpern.

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