Ein Bericht (oder eine Stellungnahme), der Instandsetzungs- und Verbesserungsvorschläge enthält und bei der Festlegung des Umfangs von Baumaßnahmen durch den Kirchengemeinderat berücksichtigt werden muss. Er wird zudem bei der Rückgabe und Übergabe der Pfarrwohnung im Rahmen des Kämmererdurchgangs erstellt und dem Oberkirchenrat vorgelegt. Der Kämmererbericht enthält auch sämtliche Pflege- und Unterhaltungsrückstände sowie Schäden, die die abziehenden Dienstwohnungsberechtigten verursacht haben.