Schönheitsreparaturen

Umfassen in der Regel Maler- und Tapezierarbeiten. Sie werden beim Bezug der Wohnung vom Wohnlastpflichtigen getragen. Im Amtsbereich ist der Wohnlastpflichtige während der Bewohndauer zuständig, im Wohnbereich trägt die Kosten der Dienstwohnungsberechtigte.

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