Maßnahmen, die durch die Benutzung und den Betrieb der Dienstwohnung entstehen, nicht „Dach und Fach“ betreffen und Kosten bis zu 500 € im Einzelfall verursachen. Die Dienstwohnungsberechtigten beteiligen sich daran mit bis zu 100 € im Einzelfall und bis zu 950 € pro Kalenderjahr.