Verkehrssicherungspflicht

Die Pflicht, das genutzte Grundstück in einem sicheren Zustand zu halten. Sie obliegt den Dienstwohnungsberechtigten und umfasst insbesondere die Reinigung der Gehwege/des Hofraums sowie die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glätte.
Bei gemischt genutzten Gebäuden sind vor Ort die Verkehrssicherungspflichten entsprechend aufzuteilen.

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