Regelungen, die verbindlich den Inhalt des Dienstwohnungsanspruchs und die maßgeblichen Bestimmungen für den Neubau, die Instandsetzung, Modernisierung und Nutzung von Pfarrhäusern festlegen. Sie sind Teil der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung von §§ 19 und 22 Pfarrbesoldungsgesetz.