Nach Abschluss der Baumaßnahmen erstellt die Kirchengemeinde eine Baukostenabrechnung. Diese wird dem Oberkirchenrat zur Prüfung, zur Berechnung und zur Festlegung des Zuschusses vorgelegt. 

Hierfür hat der Oberkirchenrat eine Checkliste zusammen mit einem Begleitschreiben erstellt. Dieses finden Sie im Dienstleistungsportal.

Checkliste Abrechnung Pfarrhausverfügungsfonds herunterladen

Die Baukostenabrechnung wird durch die Kirchengemeinde auf dem Dienstweg über das Dekanatamt unter Verwendung der Checkliste / des Begleitschreibens und Beifügung eines aktuellen Finanzierungsplans sowie aller Belege und Sachbuchauszüge vorgelegt. Bitte beachten Sie die Antragsfristen!


Antragsfristen

Zuschüsse aus dem Pfarrhausverfügungsfonds werden nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr gewährt. Die Frist beginnt bei Baumaßnahmen während der Dienstzeit des Stelleninhabers / der Stelleninhaberin mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem die Hauptgewerke durchgeführt wurden.
Werden Baumaßnahmen im Rahmen einer Vakatur durchgeführt, beginnt die Frist mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Dienstantritt des neuen Stelleninhabers / der neuen Stelleninhaberin ist.


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