In diesem Video zeigen wir Ihnen den Ablauf einer Baumaßnahme:

Beginn

Der Ablauf der Baumaßnahmen am kirchengemeindeeigenen Pfarrhaus startet
mit der Auswahl eines geeigneten Architekturbüros. Dabei sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Beispielsweise eine Spezialisierung auf Denkmalschutz und/oder energetische Verbesserung.
Sobald das passende Büro gefunden ist, wird eine Nachricht an den Oberkirchenrat gesendet, um das Architekturbüro offiziell zu beauftragen.


Leistungsphase 1-3:

Die Beauftragung beginnt stufenweise mit den sogenannten Leistungsphasen 1 bis 3:

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung
  3. Entwurfsplanung

Die Planung basiert auf dem Kämmererbericht, in dem die erforderlichen Maßnahmen detailliert dargelegt sind. Anmerkungen und Ergänzungen des Oberkirchenrats sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen.
Vom Architekturbüro wird ein konkreter Instandsetzungsvorschlag formuliert,
einschließlich einer Kostenberechnung. Diese Unterlagen werden dem Oberkirchenrat zusammen mit einem vom Kirchengemeinderat beschlossenen Finanzierungsplan vorgelegt. Wird die Kostenberechnung anerkannt, dient sie als Grundlage für die Honorierung der Architektenleistungen.

Da die Beauftragung des Architekturbüros stufenweise erfolgt, können die nachfolgenden Leistungsphasen erst begonnen werden, wenn die Leistungsphase 3 abgeschlossen ist.
Gegebenenfalls muss der Finanzierungsplan an die Kostenberechnung angepasst werden, der Maßnahmenumfang muss feststehen und durch einen Beschluss des Kirchengemeinderats bestätigt sein.


Leistungsphase 4:

Genehmigungsplanung

Die Weiterbeauftragung des Architekturbüros erfolgt in der Regel zunächst bis Leistungsphase 7, so dass mit Vorlage des Ausschreibungsergebnisses eine hohe Kostensicherheit gegeben ist, bevor mit dem eigentlichen Bau, der Leistungsphase 8, begonnen wird.

Falls das Vorhaben baurechtich und / oder denkmalschutzrechtlich genehmigt werden muss, ist ein Bauantrag erforderlich und die Leistungsphase 4 wird mitbeauftragt. 


Leistungsphasen 5-7:

  • Leistungsphase 5: Werk- und Detailplanung:
    Festlegung der Werkpläne für die einzelnen Gewerke.
  • Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe:
    Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die verschiedenen Gewerke.
  • Leistunsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe:
    Ausschreibung der Gewerke; Zusammenstellung der Kosten aus den Summen der niedrigsten Angebote (Gesamtkostenaufstellung).

Das Architekturbüro formuliert auf der Grundlage des Submissionsergebnisses einen Vergabevorschlag. Nach Vorliegen der Gesamtkostenaufstellung, ist der Finanzierungsplan auf die Endsumme der Gesamtkostenaufstellung zu überarbeiten.

Der im Kirchengemeinderat beschlossene Finanzierungsplan wird zusammen mit der Gesamtkostenaufstellung (Submissionsergebnis) dem Oberkirchenrat mit der Bitte um Genehmigung des Vorhabens übersandt.

Aufsichtssrechtliche Genehmigung
An dieser Stelle ist bei größeren Baumaßnahmen und bei Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten eine aufsichtsrechtliche Genehmigung des Oberkirchenrats erforderlich. Diese wird von Referat 8.1, der Bau- und Gemeindeaufsicht, erteilt. 

Die genauen Regelungen zum Genehmigungsvorbehalt sind unter §50 Kirchengemeindeordnung (KGO); Ausfühungsverordnung zu KGO Nr. 79 zu finden.

Vergabe der einzelnen Gewerke

Liegt die aufsichtsrechtliche Genehmigung vor und ist die Auftragsvergabe vom Kirchengemeinderat beschlossen, steht dem Baubeginn nichts mehr im Weg, das heißt die Leistungsphasen 8+9 der Architektenbeauftragung können freigegeben werden. Nach der Vergabesitzung bereitet der Architekt für die einzelnen Gewerke die Bauverträge vor.


Leistungsphase 8:

  • Bauausführung & Bauüberwachung
    Die Gewerke werden durch die beauftragten Handwerker ausgeführt. Die Bauleitung und Bauüberwachung erfolgt durch den Architekten.
  • Bauabnahme
    Nach Fertigstellung der einzelnen Gewerke sind diese abzunehmen. Nach der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist der einzelnen Gewerke.
  • Abschluss der Baumaßnahme
    Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Bauabnahme für das gesamte Projekt durchzuführen.
  • Kostenfeststellung
    Nach Abrechnung aller Gewerke erstellt der Architekt die Kostenfeststellung.

Sind die Baukosten gegenüber der genehmigten Summe (Basis ist die Gesamtkostenaufstellung, siehe oben) überschritten, ist vom Architekt eine Mehrkostenbegründung zu liefern. Diese wird ggfls. von der Kirchengemeinde noch ergänzt. Dann wird in Zusammenarbeit mit der Ev. Regionalverwaltung eine auf die Endsumme der Kostenfeststellung abgestimmte Finanzierungsübersicht erstellt. Diese wird nach Beschlussfassung im Kirchengemeinderat zusammen mit der Mehrkostenbegründung an den Oberkirchenrat geschickt mit der Bitte, um Genehmigung der erhöhten Kosten.


Leistungsphase 9:

Leistungsphase 9 umfasst die Betreuung des Vorhabens nach Abnahme, also auch die Begleitung während der Gewährleistungszeit.


Auszug HOAI Leistungsphasen 1 - 9

Quelle: https://www.hoai.de/hoai/leistungsphasen/


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